Term and Conditions

Sofern gesetzlich oder durch schriftliche Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, erfolgen alle Verkäufe auf Grundlage der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Verkäufe einschließlich Montage erfolgen auf Grundlage von NLM 94.

1. Angebote und Auftragsbestätigung

Angebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig und verfallen, wenn innerhalb dieser Frist keine Annahme erfolgt. Unsere Auftragsbestätigung bestätigt das Zustandekommen eines Vertrags und ist verbindlich, sofern der Käufer nicht vor Ablauf der Frist gemäß dem geltenden Lieferplan zurücktritt. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, zu prüfen, ob Angebot/Auftragsbestätigung hinsichtlich Mengen und Spezifikationen den Anforderungen entspricht. Angaben in Katalogen, Broschüren, Preislisten usw. sind nur insoweit verbindlich, als sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Unentgeltliche Unterstützung wie technische Beratung, Aufmaß, Mengenermittlung auf Grundlage von Zeichnungsunterlagen usw. erfolgt ausschließlich als Serviceleistung und ist nicht mit einer Beratungsverantwortung gleichzusetzen, die die Lindab Doors A/S nicht übernimmt.

2. Lieferung und Lieferzeit

Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine besondere Lieferzeit angegeben ist, erfolgt die Lieferung so schnell wie möglich.
Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist verbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sollte es aufgrund von Umständen auf Seiten des Käufers nicht möglich sein, die Lieferung vertragsgemäß durchzuführen, ist der Verkäufer berechtigt, entsprechend dem vereinbarten Zeitraum zu fakturieren. Wurden keine besonderen Liefervereinbarungen getroffen, erfolgt die Lieferung ab Werk. Sofern die Lieferung an den Käufer oder an einen vom Käufer benannten Ort vereinbart wurde, erfolgt die Anlieferung dorthin, vorausgesetzt, die Zufahrt ist erreichbar. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung zu prüfen und das erforderliche Personal für das Entladen bereitzustellen. Das Personal des Käufers hat den Wareneingang zu quittieren. Wir sind berechtigt, Kosten für etwaige Wartezeiten oder erneute Anlieferungen in Rechnung zu stellen.
Unabhängig davon, ob der Liefergegenstand montiert werden muss oder nicht, geht die Gefahr für Beschädigungen der Ware bei Lieferung auf den Käufer über, sodass dieser verpflichtet ist, eine ordnungsgemäße Lagerung der Ware sicherzustellen.

3. Montage

Die Montage hat gemäß den Montageanleitungen von Lindab Doors A/S und mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt zu erfolgen.

4. Preise

Sofern Lieferung oder Montage später als drei Monate nach dem Datum des Angebots oder der Auftragsbestätigung erfolgt, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend etwaiger Erhöhungen von Lieferantenpreisen, tariflichen Löhnen, Frachtraten, öffentlichen Abgaben, Wechselkursschwankungen oder sonstiger Kostensteigerungen anzupassen. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

5. Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung vor Lieferung gegen Vorkasse.
Sofern eine Montage erforderlich ist und diese nicht unmittelbar nach der Lieferung erfolgt, sind wir berechtigt, die Ware bei Lieferung in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis wird ab dem vereinbarten Liefertermin in Rechnung gestellt und zur Zahlung fällig, wenn die Umstände auf Seiten des Käufers dazu führen, dass die Lieferung nicht wie vereinbart erfolgen kann. Wurde vereinbart, dass eine Teilzahlung vor der Lieferung zu leisten ist, so verlängert sich die Lieferfrist, wenn diese Teilzahlung nicht rechtzeitig erfolgt. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden gemäß Zinsgesetz Verzugszinsen berechnet, derzeit in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils geltenden Diskontsatz, ab 30 Tagen nach Rechnungseingang.

6. Rücksendungen

Waren dürfen nur nach vorheriger individueller Vereinbarung zurückgesendet werden. Die Waren müssen unbenutzt, mangelfrei und in der originalen, unbeschädigten Verpackung sein. Die Waren dürfen nicht verschmutzt sein. Sonderanfertigungen und/oder speziell für den Käufer beschaffte Artikel sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Genehmigte Rücksendungen werden in der Regel mit 40 % Abzug vom Nettoverkaufspreis gutgeschrieben, sofern sie frachtfrei an unser Werk oder einen von uns benannten Ort geliefert werden. Rücksendungen mit einem Wert unter DKK 500,00 werden nicht angenommen. Rückgabefähige Verpackungen werden bei frachtfreier Rücksendung in unbeschädigtem Zustand innerhalb von drei Monaten nach unserer Lieferung gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt unter Abzug für Verschleiß usw.

7. Muster

Muster zeigen lediglich Farbe, Größe und Qualität im Allgemeinen. Für Abweichungen übernehmen wir daher keine Haftung, es sei denn, diese sind erheblich und für den Käufer im Verhältnis zu den vorgelegten Mustern nicht vorhersehbar.

8. Fehlende Teile

Unmittelbar nach Erhalt und vor Inbetriebnahme oder Weiterverarbeitung der Ware hat der Käufer die Lieferung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen hinsichtlich fehlender Teile, die bei einer solchen Prüfung festgestellt wurden oder hätten festgestellt werden müssen, sind unverzüglich – spätestens innerhalb von acht Tagen nach Lieferung – und in jedem Fall vor Inbetriebnahme oder Weiterverarbeitung der Ware geltend zu machen.
Wir sind berechtigt, eine Nachbesserung vorzunehmen, einschließlich einer Nachlieferung, sofern zu wenig geliefert wurde. Eine solche Nachbesserung hat innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Tritt der Käufer aufgrund wesentlicher Mängel, die nicht innerhalb angemessener Frist behoben wurden, vom Vertrag zurück, hat er die gelieferten Waren im gleichen Zustand bereit zu halten, wie sie sich bei der Lieferung befanden. Die Haftung für mangelhafte Lieferung erlischt zwei Jahre nach Übergabe des Bauwerks, dessen Bestandteil die Lieferung war. Bei Lieferungen für Lagerzwecke oder zum Weiterverkauf erlischt die Haftung jedoch spätestens drei Jahre nach Lieferung an den Käufer.

9. Erweiterte Haftung für Mängel

Sofern auf den Käufer AB 92 oder ABT 93 Anwendung finden, gelten die folgenden Sonderbestimmungen (Bauleistungsklausel): Die Haftung für Mängel erlischt fünf Jahre nach der Übergabe des Bauwerks, dessen Bestandteil die Lieferung war. Bei Lieferungen für Lagerzwecke oder zum Weiterverkauf erlischt die Haftung jedoch spätestens sechs Jahre nach Lieferung an den Käufer.
Wird davon ausgegangen, dass ein Anspruch gegenüber unserem Käufer oder nachfolgenden Käufern aufgrund eines Mangels der Lieferung nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten durchgesetzt werden kann, wird anerkannt, dass der Anspruch auch unmittelbar gegen uns geltend gemacht werden kann.
In diesem Fall haften wir für Mängel nur insoweit, als unsere eigene Lieferung mangelhaft war, und darüber hinaus nur im Rahmen unseres eigenen Vertragsverhältnisses mit unserem Käufer. Wir erkennen jedoch in allen Fällen an, dass wir gemeinsam mit dem Käufer oder nachfolgenden Käufern auf Grundlage des gegenseitigen Vertragsverhältnisses der Parteien verklagt werden können. Solche Streitigkeiten können vor dem Schiedsgericht für Bau- und Anlagenbau verhandelt werden.

10. Produkthaftung

Der Käufer hat uns in dem Umfang freizustellen, in dem wir gegenüber Dritten für derartige Schäden und Verluste haften. Für Schäden, die nach der Übergabe durch die Lieferung verursacht werden, haften wir nicht:

- an unbeweglichem oder beweglichem Vermögen, soweit der Schaden eintritt, während sich die Lieferung im Besitz des Käufers befindet;
- an vom Käufer hergestellten Produkten oder an Produkten, in die sie integriert sind, sowie für Schäden an unbeweglichem oder beweglichem Vermögen, die durch diese Produkte infolge der Lieferung verursacht werden.

In keinem Fall haften wir für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Schäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit uns grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Macht ein Dritter gegen eine der Parteien Ansprüche auf Grundlage der in diesem Abschnitt geregelten Haftung geltend, hat diese Partei die andere Partei unverzüglich zu informieren. Wir und der Käufer sind gegenseitig verpflichtet, Klage vor dem Gericht oder Schiedsgericht zu erheben, das für Schadensersatzansprüche zuständig ist, die gegen eine der Parteien aufgrund eines angeblich durch die Lieferung verursachten Schadens erhoben werden.

11. Haftungsbeschränkung und Haftungsfreistellung

Unsere Haftung bei Mängeln ist in jedem Fall auf 15 % des Kaufpreises beschränkt. Im Hinblick auf etwaige Mängel oder Produkthaftung haften wir unter keinen Umständen für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Schäden.
Die folgenden Umstände führen zur Haftungsbefreiung, sofern sie die Erfüllung des Vertrags behindern oder unzumutbar erschweren:

Arbeitskonflikte sowie alle sonstigen Umstände, auf die die Parteien keinen Einfluss haben, wie z. B. Brand, Krieg, Mobilmachung oder Einberufung in vergleichbarem Umfang, Requisition, Beschlagnahme, Devisenbeschränkungen, Aufruhr und Unruhen, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit, Energieeinschränkungen sowie ausbleibende oder verzögerte Lieferungen von Unterlieferanten aufgrund der in diesem Abschnitt genannten Umstände.

Die genannten Umstände führen nur dann zur Haftungsbefreiung, wenn ihr Einfluss auf die Vertragserfüllung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war. Die Partei, die sich auf einen der oben genannten Haftungsbefreiungsgründe berufen möchte, ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich schriftlich über dessen Eintritt und Beendigung zu unterrichten.

12. Weiterverkauf

Die gelieferten Waren entsprechen den gesetzlichen Anforderungen des Bestimmungslandes des Verkaufs durch Lindab Doors A/S. Veräußert der Käufer die Waren in ein anderes Land weiter, liegt die Verantwortung für die Einhaltung der dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen beim Käufer.

13. Umweltbeitrag

Wie viele unserer Kollegen sind wir auch von steigenden Umweltsteuern und -gebühren für unsere Produkte und für den Versand betroffen. Gebühren, die letztendlich der Umwelt und uns selbst helfen sollen.

Zu den besonderen Umweltsteuern und -gebühren (auch Umweltbeiträge genannt), die Dänemark und die EU eingeführt haben, gehören:
» Gesetzliche dänische und EU-Energie- und Umweltsteuern
» Umweltschutzaufsicht
» Energiesteuern
» PVC-, Batterie- und WEEE Gebühren
» Entsorgung von Abfällen mit zugelassenen Transportunternehmen

Mit dem Umweltbeitrag können wir unsere Dienstleistungen mit einem höheren Maß an Nachhaltigkeit anbieten.