11. Haftungsbeschränkung und Haftungsfreistellung
Unsere Haftung bei Mängeln ist in jedem Fall auf 15 % des Kaufpreises beschränkt. Im Hinblick auf etwaige Mängel oder Produkthaftung haften wir unter keinen Umständen für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Schäden.
Die folgenden Umstände führen zur Haftungsbefreiung, sofern sie die Erfüllung des Vertrags behindern oder unzumutbar erschweren:
Arbeitskonflikte sowie alle sonstigen Umstände, auf die die Parteien keinen Einfluss haben, wie z. B. Brand, Krieg, Mobilmachung oder Einberufung in vergleichbarem Umfang, Requisition, Beschlagnahme, Devisenbeschränkungen, Aufruhr und Unruhen, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit, Energieeinschränkungen sowie ausbleibende oder verzögerte Lieferungen von Unterlieferanten aufgrund der in diesem Abschnitt genannten Umstände.
Die genannten Umstände führen nur dann zur Haftungsbefreiung, wenn ihr Einfluss auf die Vertragserfüllung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war. Die Partei, die sich auf einen der oben genannten Haftungsbefreiungsgründe berufen möchte, ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich schriftlich über dessen Eintritt und Beendigung zu unterrichten.